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Die Gesetze der Triathleten

Tritathlon bedeutet drei Disziplinen und damit dreimal entsprechende Regeln. Kennen Sie die wichtigsten?
Beim Triathlon vereinen sich die drei Disziplinen Laufen, Schwimmen und Radfahren. Drei verschiedene Sportarten heisst auch dreimal entsprechende Regeln.

Das Regelwerk der deutschen Triathleten findet sich in der der Sportordnung der Deutschen Triathlon Union. Dokumentiert sind dort die elementaren Regeln des Ausdauerdreikampfes.

Das Gesetzbuch der Triathlonregeln wird von Kampfrichtern der DTU (Deutsche Triathlon Union) und den angegliederten Landesverbänden überwacht.

Kennen Sie die wichtigsten oder die am meisten diskutierten Regeln des Triathlons?

Allgemeine Regeln bei Triathlonwettbewerben

Jeder Teilnehmer ist für eine ordnungsgemässe Registrierung an den Messpunkten wie Wechselzonen, Runden oder Wendepunkten, selbst verantwortlich.

Die Startnummer muss sichbar getragen werden und falls ein Zeitmesschip vorhanden, muss er korrekt angelegt sein.

Beim Radfahren muss die Startnummer auf dem Rücken und beim Laufen auf der Vorderseite getragen werden.

Beim Schwimmen wird die Startnummer (in Druckform) noch nicht angelegt.

Das Umziehen erfolgt immer laut Ausschreibung in der entsprechenden Wechselzone.

Radfahren – Windschattenregel, StVO, Lenker und Helm

Bei der Disziplin Radfahren im Triathlon ist vermutlich die Winschattenregel, die am häufigsten diskutierte: keiner macht es, aber beschwert sich über unfaire Konkurrenten.

Die Windschattenregel besagt, dass die sogenannte Windschattenbox hinter einem vorausfahrenden Teilnehmer respektiert und bei Überholvorgängen zügig durchquert werden muss. Auch dauerndes Nebeneinaderfahren ist verboten. 

Das Vergehen wird oft mit einer gelben Karte (Zeitstrafe) geahntet. Ausnahmen sind Crosstriathlons und spezielle „windschattenfreie Rennen“.

In der Praxis kann die Windschattenregel bei Amateur-Triathleten nur stichprobenweise überwacht werden.

Es muss auf eine freiwillige Einhaltung dieser elementaren Regel des Triathlons gehofft werden.

Besonders bei kleinen Triathlonveranstaltungen auf öffentlichen Strassen sollte trotz allen Wettkampfeifers nicht vergessen werden, dass die Strassenverkehrsordnung (StVO) noch in Kraft ist.

Nach vorne ragende Bauteile am Lenker müssen verschlossen sein!

Das Tragen eines Radsport spezifischen, unbeschädigten Helmes ist während des Radfahrens Pflicht.

Laufen – Begleitung und Verpflegung


Grundsätzlich ist eine Begleitung und eine Verpflegung durch Betreuer untersagt. Nach Absprache ist eine Eigenverpflegung jedoch möglich.

Zur Mitteilung von Zwischenzeiten ist ein kurzes Mittraben erlaubt, sofern andere Teilnehmer nicht behindert werden.

Schwimmen – Neoprenanzug, Schwimmkappe und Schwimmhilfen

Ab 14 Grad Wassertemperatur darf ein Triathlon stattfinden.

Bei allen offenen Veranstaltungen bis 25 Grad-Celsius Wassertemperatur ist die Auftriebshilfe erlaubt. Ausnahmen sind Meisterschaftsrennen, Ligawettbewerbe und speziell ausgeschriebene Triathlon-Veranstaltungen.

Werden Schwimmkappen vom Veranstalter bereitgestellt, so sind diese zu tragen.

Schwimmhilfen dürfen nicht verwendet werden.