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Wird Umweltschutz zur Pflicht und eine Investitions Chance?

Wie sieht der gesetzliche Umweltschutz aus? Die Wahl zwischen konventioneller Heizung und umweltfreundlichen Heizen wird nun durch das ab 1. Januar 2009 in Kraft tretende EEG (Erneuerbare-Energie-Gesetz) teilweise zur Pflicht.
Betroffen sind alle Neubauten, deren Bauanträge ab dem 01. Januar eingereicht werden. Das EEG sieht vor, dass alle Neubauten zu einem gewissen Anteil mit erneuerbaren Energien heizen. Möglich ist Solarwärme, Erdwärme oder Biomasse.

Im Falle von Solarenergie beispielsweise muss der Eigenheimbesitzer etwa vier bis sechs Quadratmeter an Sonnenkollektoren auf dem Dach einplanen.

Damit kann im Sommer das Trinkwasser erwärmt werden und alle zusätzlichen Heizsysteme ausgeschaltet werden. Eine grössere Solaranlage könnte für die gesamte Raumwärme genutzt werden. Dies ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben sondern kann auf freiwilliger Basis installiert werden.

Aktuell sind neben der Solarwärme auch die so genannten Holzpellets, die als Biomasse bezeichnet werden. Dafür muss ein Heizungskessel installiert und ein Lagerraum eingeplant werden. Die Biomasse-Heizung läuft ebenfalls automatisch.

Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung von Wärmepumpen. Vor allen gut gedämmte Gebäude mit einem minimalen Wärmebedarf profitieren am Besten von einer Wärmepumpe. Effizient sind hier Erdwärmepumpen, die auch mit einem Solarmodul gekoppelt werden können.

Auch wenn das EEG Bauherren von Eigenheimen ab 2009 einschränkt, macht das Gesetz auf lange Sicht durch die Verwendung der erneuerbaren Energien wie Sonne, Biomasse und Erdwärme unabhängig von den ständig teurer und rarer werdenden fossilen Energien wie Gas und Öl.

Gesetzliche Alternativen zu Solarmodulen oder Wärmepumpen gibt es, wenn ein Haus besser gedämmt wird, als es gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie erneuerbare Energien und ihre Alternativen technisch nicht möglich sind.