19.Mai 2009
Autobahn A2
Schweizer Autobahnen
Das Autobahnnetz der Schweiz ist eines der dichtesten weltweit. Bis zum nächsten Autobahnanschluss benötigt die Mehrheit der Schweizer weniger als 10 km.
Die Nummerierung der Schweizer Autobahnen wird auch für die Nummerierung der Schweizer Autostrassen verwendet. So ist anhand der Nummer der ausgebaute Strassenzustand nicht erkennbar.
Wer darf auf die Schweizer Autobahnen?
Die Schweizer Autobahnen dürfen von motorisierten Fahrzeugen ausser Quads befahren werden, wenn sie eine Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h erreichen.
Im Jahre 2005 wurde die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h auf 80 km/h erhöht. Wie bei der Mehrheit der europäischen Autobahnen liegt das Tempolimit der Schweizer Autobahnen bei 120 km/h.
Ausnahmen sind die Stadtautobahnen, die ein Tempolimit zwischen 60 und 100 km/h vorschreiben. In vielen Autobahntunneln ist die Höchstgeschwindigkeit reduziert.
Wie erkennt man die nationalen Autobahnen der Schweiz?
Die Hinweisschilder bzw. Signalisationstafeln der nationalen Autobahnen bestehen aus grünem Grund mit weisser Schrift.
Sind die Schweizer Autobahnen mautpflichtig?
Seit 1985 besteht in der Schweiz auf nationalen Autobahnen und manchen Autostrasssen Mautplicht, die so genannte Nationalstrassenabgabe.
Verwendet wird dafür eine Jahresvignette. Bei einem Einzelerwerb einer Vignette ist sie 14 Monate gültig, da Vignetten ab 1. Dezember jeweils gelten, und bis 31. Januar des Folgejahres der Gültigkeit gelten.
Eine Schweizer Vignette kostet derzeit 40 Schweizer Franken. Zuständig für die Erhebung der Vignetten ist die Oberzolldirektion.
Ausnahmen der Vignettepflicht sind Motorfahrzeuge über einem Gewicht von 3,5 Tonnen.
Sie unterliegen der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA).
Weitere Ausnahmen sind beispielsweise Einsatzfahrzeug der Feuerwehr, Polizei und Ambulanz, Militärfahrzeuge oder Fahrzeuge ausländischer Regierungen oder zwischenstaatlicher Organisationen.
Das Befahren der Schweizer Autobahnen ohne Vignette wird mit einer Strafe in Höhe von100 Schweizer Franken geahndet zzgl. dem Kauf einer Vignette.
Die Nummerierung der Schweizer Autobahnen wird auch für die Nummerierung der Schweizer Autostrassen verwendet. So ist anhand der Nummer der ausgebaute Strassenzustand nicht erkennbar.
Wer darf auf die Schweizer Autobahnen?
Die Schweizer Autobahnen dürfen von motorisierten Fahrzeugen ausser Quads befahren werden, wenn sie eine Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h erreichen.
Im Jahre 2005 wurde die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h auf 80 km/h erhöht. Wie bei der Mehrheit der europäischen Autobahnen liegt das Tempolimit der Schweizer Autobahnen bei 120 km/h.
Ausnahmen sind die Stadtautobahnen, die ein Tempolimit zwischen 60 und 100 km/h vorschreiben. In vielen Autobahntunneln ist die Höchstgeschwindigkeit reduziert.
Wie erkennt man die nationalen Autobahnen der Schweiz?
Die Hinweisschilder bzw. Signalisationstafeln der nationalen Autobahnen bestehen aus grünem Grund mit weisser Schrift.
Sind die Schweizer Autobahnen mautpflichtig?
Seit 1985 besteht in der Schweiz auf nationalen Autobahnen und manchen Autostrasssen Mautplicht, die so genannte Nationalstrassenabgabe.
Verwendet wird dafür eine Jahresvignette. Bei einem Einzelerwerb einer Vignette ist sie 14 Monate gültig, da Vignetten ab 1. Dezember jeweils gelten, und bis 31. Januar des Folgejahres der Gültigkeit gelten.
Eine Schweizer Vignette kostet derzeit 40 Schweizer Franken. Zuständig für die Erhebung der Vignetten ist die Oberzolldirektion.
Ausnahmen der Vignettepflicht sind Motorfahrzeuge über einem Gewicht von 3,5 Tonnen.
Sie unterliegen der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA).
Weitere Ausnahmen sind beispielsweise Einsatzfahrzeug der Feuerwehr, Polizei und Ambulanz, Militärfahrzeuge oder Fahrzeuge ausländischer Regierungen oder zwischenstaatlicher Organisationen.
Das Befahren der Schweizer Autobahnen ohne Vignette wird mit einer Strafe in Höhe von100 Schweizer Franken geahndet zzgl. dem Kauf einer Vignette.
